Die 5-Promille-Zuweisung: Jährliche Erklärung
Für Vereine, die bereits die Zuweisung der 5 Promille erhalten, soll nochmals an die Verpflichtung erinnert werden, dass die zugewiesenen 5 Promille lediglich für institutionelle Zwecke verwendet werden dürfen. Weiteres muss über die Verwendung ein detaillierter Rechenschaftsbericht abgefasst werden, welcher für 10 Jahre aufbewahrt werden muss.
Falls der erhaltene Beitrag den Betrag von Euro 20.000 jährlich überschreitet, gibt es seit dem Jahr 2022 eine neue Prozedur der Mitteilung.
Vorlage Rechenschaftsbericht