Änderungen und Aktualisierungen im RUNTS-Portal
Änderungen bei Vereinsorganen, wie rechtlichen Vertretern, Ausschussmitgliedern oder Kontrollorganen, müssen innerhalb von 30 Tagen im RUNTS-Portal eingetragen werden.
Wichtig: Wird ein neuer rechtlicher Vertreter gewählt, muss zunächst der bisherige rechtliche Vertreter das Portal einsteigen und den neuen Vertreter eintragen. Erst danach kann der neue rechtliche Vertreter mit seinem Zugang und der digitalen Unterschrift im Portal arbeiten.
Für die Vereine, die der EO- oder VFG-Förderung unterliegen, ist zusätzlich bis zum 30. Juni die jährliche Aktualisierung der Daten im RUNTS-Portal verpflichtend – auch wenn keine Änderungen stattgefunden haben (z. B. Anzahl der Vereinsmitglieder). Dabei müssen die Daten jeweils zum Stichtag 31. Dezember des Vorjahres angegeben werden.
Jahresabschlussrechnung im RUNTS-Portal bis 30. Juni einreichen
Alle Vereine sind verpflichtet, ihre Jahresabschlussrechnung fristgerecht bis zum 30. Juni im RUNTS-Portal zu hinterlegen. Die Anforderungen richten sich dabei nach der Höhe der Einnahmen und der Rechtsform des Vereins:
- Vereine bis 60.000 Euro Einnahmen: Jahresabschluss in vereinfachter Form (Zusammenfassung).
- Vereine ohne Rechtspersönlichkeit mit Einnahmen zwischen 60.000 und 300.000 Euro: Jahresabschluss nach Kassaprinzip (Modell D), inklusive Bericht zur Fundraising-Aktivität (falls vorhanden). Ein Protokoll der Genehmigung durch die Vollversammlung wird empfohlen, ist aber nicht verpflichtend.
- Vereine mit Rechtspersönlichkeit ab 60.000 Euro Einnahmen oder Vereine mit Einnahmen ab 300.000 Euro: Jahresabschluss nach Kompetenzprinzip (Modelle A, B und C) samt Rechenschaftsbericht. Bei Einnahmen über 1 Million Euro ist zusätzlich eine Sozialbilanz erforderlich. Berichte des Kontroll- und Rechnungsprüfungsorgans (sofern gewählt) sowie ein Protokoll der Genehmigung der Vollversammlung werden empfohlen, sind jedoch nicht verpflichtend.
Hier findest du eine Vorlage für die Bilanz von Theatervereinen für das RUNTS-Portal.