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Versicherung für Theatergruppen

Sicher auf der Bühne

Versicherungen

Um den gesetzlichen Vorgaben des GvD n.117/2017 gemäß Art. 18 zu entsprechen, hat der Südtiroler Theaterverband ein umfassendes Versicherungspaket für seine Mitgliedsbühnen geschnürt. Ab Jänner 2026 sind im jährlichen Mitgliedsbeitrag des STV nicht nur die Haftpflichtversicherung, sondern auch die Unfall- und Krankenversicherung für alle Bühnenmitglieder und freiwillige Helfer enthalten.

Damit entfällt die bisherige Notwendigkeit, die Unfall- und Krankenversicherung fakultativ abzuschließen und dem STV eine Namensliste samt Überweisungsbetrag zu übermitteln.

Damit die neue Unfall- und Krankenversicherung auch greift, sind die Bühnen verpflichtet, vidimierte Mitgliederlisten sowie Listen der freiwilligen Helfer zu führen. Diese Listen müssen vor Beginn der Eintragungen von der zuständigen Gemeinde vidimiert werden. Die detaillierte Anleitung sowie die entsprechenden Vorlagen findet ihr in folgenden Anlagen. 

Vidimierung der Verzeichnisse der Mitglieder und Freiwilligen
Antrag für die Vidimierung des Verzeichnisses der Freiwilligen
Vorlage Register der Freiwilligen
Vorlage Register der Mitglieder 

Wichtig: Im Schadensfall sind die Listen der Versicherungsgesellschaft vorzulegen.


Auch die Haftpflichtversicherung wurde überarbeitet: Die Versicherungssummen pro Schaden wurden erhöht und zusätzliche Leistungen integriert.
Im Anhang findet ihr eine Übersicht der inkludierten Leistungen der Haftpflicht, Unfall- und Krankenversicherung.
 

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, optional eine Rechtsschutzversicherung für Vorstandsmitglieder abzuschließen. Weitere Informationen dazu findet ihr im Anhang.