RUNTS-Portal Jahresabschlussrechnung
Aufzeichnung Webinar vom 16.05.2024


Das Präsidium und die Geschäftsstelle des Südtiroler Theaterverbandes ist bestrebt die Mitgliedsvereine bestmöglich zu unterstützen, sei es in der Aufführung von Theaterstücken als auch in verwaltungstechnischer und steuerlicher Hinsicht. Da das Damoklesschwert „Dritter Sektor“ seit einiger Zeit über die Vereine schwebt, und vielen die neuen Bestimmungen noch nicht ganz klar sind, hat der Südtiroler Theaterverband in Zusammenarbeit mit dem DZE Südtirol am 16. Mai 2024 einen Infoabend organisiert, in welchem die Neuerungen des Dritten Sektors kurz angesprochen wurden und der Hauptteil der Informationsveranstaltung die Kassaführung und die Hinterlegung der Jahresabschlussrechnung zum Inhalt hatte. Diese Aufzeichnung wird nun zugeschickt, damit auch jene Mitgliedsvereine die Infos erhalten, welche an diesem Abend keine Zeit hatten.

Eine wichtige Frage, die sich viele Theatervereine stellen ist jene, wie die Eintritte aus den Aufführungen in der Abschlussrechnung angegeben werden müssen. Hier gibt es auch in Expertenkreisen keine einhellige Meinung, da eine Rechtsunsicherheit besteht. Gemäß Art. 33 des Kodex des Dritten Sektors (kurz KDS), welcher sich mit den Einnahmen von ehrenamtlichen Organisationen (EO) befasst, kann ein Verein lediglich Einnahmen in Form von Mitgliedsbeiträgen, Beiträge von privaten und öff. Organisationen, Schenkungen und testamentarische Überlassungen und Kostenrückerstattungen erhalten. Zusätzlich sind noch Einnahmen aus gelegentlichen Geldsammlungen (Sektion C in der Jahresabschlussrechnung) und Einnahmen aus anderen Tätigkeiten gemäß Art. 6 KDS (Sektion B in der Jahresabschlussrechnung) möglich. Nicht genannt sind hingegen Einnahmen in Form von Erlösen, welche u.a. durch Eintritte erhalten werden. Die Aufzeichnung enthält eine umfangreiche Aufarbeitung der verschiedenen Möglichkeiten, wie diese Einnahmen aus Eintritten klassifiziert werden können.

Da nach dem Infoabend noch zahlreiche Fragen zu diesem Thema gestellt wurden, möchte der Südtiroler Theaterverband diesen Teil der Infoveranstaltung kurz kommentieren. Die Theateraufführung ist sicherlich keine andere Tätigkeit gemäß Art. 6, da das Theaterspiel die Haupttätigkeit eines jeden Theatervereines ist und somit keine andere Tätigkeit darstellen kann. Laut unserer Meinung ist die Theateraufführung auch keine gelegentliche Geldsammlung, da mit der Aufführung zwar Einnahmen zur Finanzierung der Tätigkeit erwirtschaftet werden, der Sinn hinter der Aufführung jedoch ein anderer ist, als wenn ein anderer Verein wie z.B. ein anderer Kulturverein eine Veranstaltung organisiert. Da somit keine Einnahmen dort angegeben werden, muss auch kein Fundraising-Bericht abgefasst werden. Aus unserer Sicht handelt es sich um Einnahmen, welche in der Sektion A der Jahresabschlussrechnung anzugeben sind, und zwar unter dem Punkt „A.7 – Einzahlungen aus Dienstleistungen und Abtretungen an Dritte“. Es kann sich bei den Einnahmen nur um eine Art Spesenrückerstattung handeln, da einiges an Kosten für die Bühnengestaltung, Bewerbung der Aufführung, Saalmieten, für Regisseure etc. anfallen. Auch wenn am Ende des Geschäftsjahres ein positives Ergebnis übrigbleibt und die Einzahlungen überwiegen, ist dies nur deshalb, da der größte Teil der Leistungen durch die ehrenamtliche Arbeit der Mitglieder erbracht wird, welche monetär nicht in der Jahresabschlussrechnung aufscheint.

Der Südtiroler Theaterverband wird hier am Ball bleiben und die Vereine bei eventuellen Entwicklungen laufend informieren und auch in Zukunft solche Infoveranstaltungen organisieren.