Verpflichtungen im Einheitsregister
1. Vervollständigung und jährliche Aktualisierung der Daten
• Die Änderungen betreffend die Zusammensetzung der Vereinsorgane (z. B. Vorstand, Ausschuss, gesetzliche Vertretung), der Satzung oder sonstiger im Register eingetragener Daten müssen über das RUNTS-Portal gemeldet werden. Die Meldung hat innerhalb von 30 Tagen ab Eintreten der Änderung zu erfolgen.
• Zusätzlich sind Vereine verpflichtet, bis zum 30. Juni eines jeden Jahres folgende Angaben im RUNTS-Portal zu aktualisieren, sofern sich gegenüber dem Vorjahr Änderungen ergeben haben (Stichtag: 31.12. des Vorjahres):
• Anzahl der Mitglieder (natürliche Personen);
• unter Punkt „affiliazione/adesione ente associativo“ Angabe von Mitgliedschaften bei Körperschaften oder Dachverbänden) (z.B. STV; die Mitgliedsschaftsbestätigung im pdf-a Format im Portal hinterlegen)
• Anzahl der Freiwilligen im Freiwilligenregister und Anzahl der Freiwilligen von Mitgliedskörperschaften, sofern sie die eigene Organisation unterstützen;
• Anzahl der Angestellten und der arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnisse, für die eine Versicherungsposition eröffnet wurde.
2. Hinterlegung des Jahresabschlusses
Der jährlich genehmigte Jahresabschluss ist im RUNTS-Portal zu hinterlegen. Hierfür kann die vom STV bereitgestellte Vorlage verwendet werden. (Vorlage)
Vorlage Fundraisingbericht (Original + Beispiel)
3. Antrag auf Zuweisung der 5 Promille
Der Antrag auf Zuweisung der 5 Promille ist grundsätzlich nur einmal zu stellen. Eine neuerliche Meldung ist lediglich bei Änderungen der hinterlegten Daten, insbesondere der IBAN, erforderlich.
4. Verpflichtend zu führende Bücher und Verzeichnisse
Die nachfolgenden Unterlagen müssen nicht im RUNTS-Portal hochgeladen, sondern bei den Vereinsunterlagen aufbewahrt werden:
• Mitgliederbuch (Mitgliederverzeichnis);
• Protokollbuch der Mitgliederversammlung mit den unterzeichneten Protokollen und Beschlüssen;
• Protokollbuch des Verwaltungsorgans (Vorstand/Ausschuss) mit den unterzeichneten Protokollen und Beschlüssen;
• Protokollbuch des Kontrollorgans und sonstiger Vereinsorgane, sofern vorhanden (z. B. Rechnungsprüfer, Kassaprüfer, Schiedsgericht), mit den unterzeichneten Protokollen und Beschlüssen;
• Verzeichnis der ehrenamtlich Tätigen (Freiwilligenregister). Dieses Register muss vidimiert werden; einzutragen sind sämtliche ehrenamtlich Tätigen;
5. Versicherungspflicht für Freiwillige
Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung für die ehrenamtlich Tätigen, die im vidimierten Freiwilligenregister eingetragen sind. (Ist im jährlichen STV-Mitgliedsbeitrag enthalten) link Versicherung
Auf der Webseite des Amtes für Freiwilligenwesen und Solidarität Downloadbereich mit Vorlagen für den Dritten Sektor
stehen unter der Rubrik „Praktische Anleitungen für das RUNTS-Portal“ bildhaft dargestellte Anleitungen zur Verfügung, zur Nutzung des RUNTS-Portals.
Das Dienstleistungszentrum für das Ehrenamt DZE ist bei der Bilanz-Erstellung behilflich. Kontakt: Tel. 0471 980287 oder info@dze-csv.it