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Spenden und Sponsoring

Spenden und Sponsoring

Zunächst ist zwischen Spenden und Sponsoring/Werbung zu unterscheiden:

  • Beim Sponsoring oder einer Werbemaßnahme wird eine Gegenleistung erwartet – in der Regel Werbung für das Unternehmen. 
    Sposoring-Leistungen stellen gewerbliche Einnahmen dar und müssen in der Steurerklärung versteuert werden.
  • Spenden hingegen erfolgen ohne Gegenleistung. Aus diesem Grund sind Spenden auch aus steuerlicher Sicht vorteilhaft: Spenden gelten als institutionelle Zuwendungen und unterliegen nicht der Besteuerung.
    Aus diesem Grund muss zuallererst diese Unterscheidung gemacht werden.

Wird eine Spendenquittung ausgestellt, so ist die Spende im Abschnitt A.4 anzugeben.
Es wird aber keine Spendenaufstellung für das RUNTS benötigt.

Vorlage für eine Lastschrift für Vereine im Dritten Sektor.