5 Promille-Zuwendungen für das Jahr 2023

Auch im Jahre 2022 können 5 Promille der Einkommensteuer den NPOs zugewiesen werden. Das staatliche Finanzgesetz sieht die Möglichkeit vor, fünf Promille von der Einkommenssteuer den NPOs (Non-Profit-Organisationen) zukommen zu lassen. Das heißt, der Steuerzahler kann fünf Promille der geschuldeten Einkommenssteuer einer NPO zukommen lassen, indem er seine Unterschrift in das dafür vorgesehene Feld auf der Steuererklärung setzt (Mod. Unico bzw. Mod. 730). Soll der Beitrag einer bestimmten Organisation zufließen, muss die Steuernummer der NPO eingetragen werden.
Die Steuernummer des Südtiroler Theaterverbandes lautet: 80003160217
Wir bedanken uns bereits im Voraus für alle Zuwendungen.